Unsere Allgemeinen Vermietbedingungen für Wohnwagen (AGB)
Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen als unabdingbaren Vertragsbestandteil sorgfältig durch!
1. Anzuwendendes Recht, Stellung des Kunden, Vertragsinhalt
1.1 Gegenstand des Vertrages mit der Fa. Caravanverleih24.de ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Wohnwagen. Die Fa. Caravanverleih24.de schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.
1.2 Zwischen der Fa. Caravanverleih24.de und dem/den Mieter(n) kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht und zwar in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag Anwendung finden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.3 Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere der §§ 651a-l BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der Mieter gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein.
1.4 Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Rückgabestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und Rückgabeprotokoll.
1.5 Die Miete beginnt mit der Übernahme des Wohnwagen durch den Mieter. Zur ordnungsgemäßen Rückgabe hat der Mieter den Wohnwagen an einen Beauftragten der Fa. Caravanverleih24.de persönlich zu übergeben und das Rücknahmeprotokoll, das der Beauftragte bei der Rückgabe anfertigt, zu unterzeichnen. Bis zu diesem Zeitpunkt haftet der Mieter für Schäden am Wohnwagen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, ebenso haftet der Mieter für den Mietzins bzw. nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer für Schäden, die aus der verspäteten Rückgabe resultieren.
1.6 Wir arbeiten ausschließlich aufgrund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt wurden, verpflichten uns selbst dann nicht, wenn wir diesen nicht nochmals nach Zugang ausdrücklich widersprechen.
2. Mindestalter
Mindestalter des Mieters und des Fahrers 25 Jahre, Führerscheinbesitz der Klasse 3 bzw. der Klasse BE seit mindestens 1 Jahr.
3. Mietpreise, Versicherungen
3.1
Als Mietpreis gelten grundsätzlich die Preise aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste, sofern nicht ein besonderer Preis vereinbart ist und die Mietpreisvereinbarung nicht auf einem offensichtlichen Irrtum beruht. Die Saisonpreise werden entsprechend der Inanspruchnahme berechnet.
3.2 Die Mietpreise beinhalten: unbegrenzte Freikilometer; Teilkasko mit 500,- € Selbstbehalt und Vollkaskoschutz mit 1.000,- € Selbstbeteiligung pro Schadensfall; Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten pauschal mit 50 Mio € Deckungssumme (Personenschäden mit max. 7 Mio €). Straßenbenützungsgebühren, Mautgebühren, Stellplatzkosten, Fährkosten, Strafzettel sowie sonstige Betriebskosten gehen zu Lasten des Mieters.
3.3. Die Tagespreise werden je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Mietpreise gelten stets ab Station bis zur Rücknahme durch die Station. Einwegmieten sind nicht möglich. Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener Stunde 22,- € (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamttagespreis) und geben an Sie eventuelle Schadenersatzansprüche weiter, die Ihr Nachfolgemieter oder andere Personen uns gegenüber wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen. Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf
unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
3.4. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden. Gemäß der jeweils gültigen Preisliste ist die vorgegebene Mindestmietdauer während bestimmter Reisezeiten zu beachten. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet.
4. Reservierung, Rücktritt und
Umbuchung
4.1
Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die Fa. Caravanverleih24.de und ausschließlich für Fahrzeugkategorien, nicht für Fahrzeugtypen verbindlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug einer Kategorie.
4.2 Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung von 200,- € zu leisten. Die Reservierung ist dann für beide Seiten verbindlich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist der Vermieter nicht mehr an die Reservierung gebunden.
4.3 Bei Rücktritt von der verbindlichen Reservierung durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des voraussichtlichen Mietpreises lt. Reservierungsdaten zu zahlen: Bis zu 31 Tagen: 20%, bis zu 15 Tagen: 50%, weniger als 15 Tage: 80%, am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme: 100 %. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle, vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. In vielen Fällen kann sich der Mieter gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten durch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung schützen, deren Abschluss ausdrücklich empfohlen wird.
4.4 Die dem Mieter bestätigte Reservierung kann von diesem bis spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn umgebucht werden, soweit anderweitig freie Kapazitäten vorhanden sind. Eine eventuell anfallende Stornogebühr wird immer von der ersten bestätigten Reservierung ausgehend berechnet. Spätere Umbuchungen sind, soweit überhaupt möglich, nur nach Rücktritt zu den Bedingungen unter Ziffer 4.3 und anschließender Neubuchung möglich.
5. Zahlungsbedingungen, Kaution
5.1
Der Mietpreis muss spätestens bis 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto von der Fa. Caravanverleih24.de gebührenfrei eingegangen sein. Die Kaution von 1.000,- € muss entweder zusammen mit dem Mietpreis 14 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto von der Fa. Caravanverleih24.de eingegangen sein, oder spätestens bei Fahrzeugübernahme bei der Fa. Caravanverleih24.de gebührenfrei in bar hinterlegt werden. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage bis zum Anmietdatum) werden Kaution und Mietpreis sofort fällig.
5.2 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges und nach erfolgter Mietvertrags–Endabrechnung durch die Fa. Caravanverleih24.de erstattet. Alle anfallenden Extras werden bei Rückgabe des Fahrzeuges mit der Kaution verrechnet.
5.3 Kommt der Mieter mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, werden Verzugszinsen nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Mieter kann einen geringeren Verzugsschaden nachweisen. Darüber hinaus kann der Mieter von weiteren Anmietungen bei der Fa. Caravanverleih24.de ausgeschlossen werden.
6. Haftung, Vollkaskoschutz
6.1
Schäden, die während der Mietzeit bei vertragsmäßiger Nutzung entstehen, trägt der Mieter bis zu 1.000,- € (bei Teilkaskoschäden nur bis 500,- €) pro Schadenfall. Diese Selbstbeteiligung kann nicht ausgeschlossen werden. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit, entfällt die Haftungsbeschränkung, ebenso bei Schäden, die auf einer Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessung (Höhe, Breite) sowie der Zuladungsbestimmungen beruhen.
6.2 Die Haftung des Mieters ist auch bei von ihm zu vertretenden Schäden auf die in Ziffer 6.1 genannten Höchstbeträge
beschränkt.
6.3 Zur Vermeidung einer Kostenerhöhung durch die Schadensfeststellungskosten legt die Fa. Caravanverleih24.de dem Mieter bei Unfallschäden auf Verlangen zunächst Musterrechnungen für entsprechende Schäden vor.
6.4 Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten
gemäß
Ziff. 8 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, die bei der Benutzung durch einen berechtigten oder nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 9) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 10) durch das Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
6.5 Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.
7. Rückgabeprotokoll, Mängelanzeige, Abtretungsverbot
7.1
Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug oder seiner Ausstattung hat der Mieter unverzüglich bei der Fa. Caravanverleih24.de, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeuges der Fa. Caravanverleih24.de anzuzeigen.
7.2 Der Mieter kann Ansprüche jeglicher Art nicht geltend machen, wenn die solche Ansprüche begründenden Mängel nicht im Rückgabeprotokoll schriftlich und detailliert festgehalten sind.
8. Verhalten bei Unfällen
8.1
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden sofort die Polizei und die Fa. Caravanverleih24.de zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
8.2 Der Mieter hat der Fa. Caravanverleih24.de, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.
8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
9. Berechtigte Fahrer
9.1
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den bei Anmietung angegebenen Fahrern gelenkt werden.
9.2 Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt,
festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen.
10. Verbotene Nutzung, Haustiere
10.1
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung; für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen, insbesondere auf nicht zum Befahren vorgesehenen Gelände.
10.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln
und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten und die Wartungsfristen einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.
10.3 Die Mitnahme von Haustieren in den Wohnwagen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung muss das Fahrzeug aufwendig gereinigt und desinfiziert werden. Die dadurch entstehenden Kosten -sowohl direkte (z.B. Arbeitszeit, Materialkosten, Wetrminderung) als auch indirekte (Verluste durch eventuellen Mietausfall, ...) - gehen voll zu Lasten des Mietes.
11. Übergabe, Rücknahme
11.1
Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch einen unserer Mitarbeiter teilzunehmen, sowie die Rückgabe zusammen mit einem unserer Mitarbeiter durchzuführen.
11.2 Übergaben: Montag bis Freitag Nachmittags von 14 bis 18 Uhr, Rücknahmen: Montag bis Freitags von 8 bis 12 Uhr, Samstags erfolgen Übergaben und Rücknahmen nur nach vorheriger Vereinbarung und max. zwischen 9 und 15 Uhr. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden.
11.3 Die Fa. Caravanverleih24.de kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
11.4 Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit wird pro angefangene Stunde 26,- € berechnet (höchstens jedoch den Gesamt-Tagespreis).
12. Ersatzfahrzeug
Die Fa. Caravanverleih24.de behält sich das Recht vor, ein zumutbares Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Sollte ein kleineres Fahrzeug
angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet.
13. Auslandsfahrten, Fähren
13.1 Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Ost- und
außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.
13.2 Fahrten mit Fähren sind auf geeigneten Fährschiffen nach vorhergehender Genehmigung durch den Vermieter erlaubt.
14. Reparaturen
14.1
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und
Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen
vom Mieter bis zum Preis von 150,- € ohne weiteres, größere Reparaturen
nur mit Einwilligung von der Fa. Caravanverleih24.de in Auftrag gegeben werden.
14.2 Die Reparaturkosten trägt die Fa. Caravanverleih24.de gegen Vorlage der
entsprechenden Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile, soweit der Mieter nicht
für den Schaden haftet (s. Ziff. 6).
14.3 Der Mieter hat wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung
der Anmietung das Recht auf Abhilfe, Mietminderung oder Schadenersatz,
soweit die Fa. Caravanverleih24.de einen Mangel des Fahrzeuges zu vertreten hat.
Zur Abhilfe hat der Kunde der Fa. Caravanverleih24.de unverzüglich festgestellte
Mängel anzuzeigen und der Fa. Caravanverleih24.de eine angemessene Frist zur
Reparatur zu gewähren. Hierbei sind
insbesondere landesspezifische Gegebenheiten (Infrastruktur) zu
beachten, evtl. Verzögerungen gehen zu Lasten des Mieters.
14.4 Schadenersatzansprüche für vor Vertragsschluss
vorhandene Mängel des Fahrzeuges, welche die Fa. Caravanverleih24.de nicht zu vertreten hat, sind
ausgeschlossen.
15. Beschränkung der Haftung
15.1
Für Schadenersatzansprüche wegen nach Vertragsschluss
entstandener, von der Fa. Caravanverleih24.de zu vertretender Mängel des
Fahrzeuges, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Fa. Caravanverleih24.de bei
Personenschäden bis 50.000,- € bzw. für Sachschäden bis zum dreifachen Mietpreis.
15.2 Eine Haftung von der Fa. Caravanverleih24.de für vertragliche
Ansprüche ist bei leichter Fahrlässigkeit von der Fa. Caravanverleih24.de ausgeschlossen.
15.3 Die Sachmängelhaftung für Abhilfe- und
Mietminderungsansprüche ist
maximal auf 3 mal den Tagesmietpreis begrenzt.
16. Ausschlussfrist, Verjährung
16.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Anmietung hat der Mieter innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener
Rücknahme des Fahrzeuges an unserem Firmensitz schriftlich anzumelden. Nach
Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden,
wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
16.2 Vertragliche Ansprüche des Mieters, auch solche aus der
Verletzung vor-, nach- und nebenvertraglicher Pflichten durch die Fa. Caravanverleih24.de
verjähren in sechs Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Rücknahme. Hat der
Mieter solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich
zurückverweist.
16.3 Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, auch an Ehegatten oder andere Mitreisende, ist ausgeschlossen, ebenso die Geltendmachung solcher Ansprüche im eigenen Namen.
17. Speicherung und Weitergabe von
Personendaten
17.1 Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Fa. Caravanverleih24.de seine persönlichen Daten speichert.
17.2 Die Fa. Caravanverleih24.de darf diese Daten über den zentralen Warnring an Dritte, die ein berechtigtes Interesse haben, weitergeben, wenn die bei der Anmietung gemachten Angaben in wesentlichen Punkten unrichtig sind oder das gemietete Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Mietzeit zurückgegeben wird oder Mietforderungen im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden müssen oder vom Mieter gegebene Schecks nicht eingelöst werden. Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat bzw. hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher bzw. verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen u.ä.
18. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird der Gerichtsstand des Vermietbetriebes vereinbart soweit der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, der Mieter Kaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
19. Wirksamkeitsklausel, Haftungsausschluss, Nebenabsprachen
19.1 Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
19.2 Bei Mietverträgen mit Auslandsberührung gilt das deutsche Recht.
19.3 Nebenabsprachen bestehen nicht. Jegliche Absprachen benötigen für Ihre Gültigkeit der gegenbestätigten Schriftform.